VDS & Co. – Zombies für den Müllhaufen der Geschichte

Im September 2022 wurde zum fünften Mal ein Urteil über die Vorratsdatenspeicherung gefällt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für unzulässig erklärt. Das bedeutet, wenn es nicht um die Verteidigung der nationalen Sicherheit geht, ist eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur in engen Schranken möglich. Was bedeutet, dass dies schon mehrfach gekippt worden ist? Und wie betrifft es jeden Einzelnen, wenn beispielsweise IP-Adressen und Rufnummern gespeichert werden müssen? 

Das besprechen wir in dieser Folge mit unseren Gäst:innen Misbah Khan, MdB für die Grünen und Erik Tuchtfeld. Sie geben uns Einblick in die Welt der Gesetze und auch Parteien, sowohl einige Lösungsvorschläge, wie Login-Falle oder Quick Freeze, die eine gute Lösung für die Kriminalität im Netz werden können. 

Lernt in der Folge, was wir brauchen, um nicht jeden unter Generalverdacht zu stellen und gleichzeitig eine technisch gute Lösung zu haben, um Schutz im Internet zu gewährleisten. 

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Alicia Sophia Hinon
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Dirk Schoemakers
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Monika Ilves
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Misbah Khan
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Erik Tuchtfeld

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